Einleitung: Wenn internationale Kapitalströme auf deutsche Bürokratie treffen
Meine Damen und Herren Investoren, stellen Sie sich vor, Sie haben eine vielversprechende Beteiligung an einem deutschen Mittelständler und sehen großes Potenzial in einer Fusion mit einer anderen Portfoliogesellschaft. Oder vielleicht muss die ausländisch investierte GmbH aus strategischen Gründen aufgespalten werden. Die Geschäftslogik ist klar, die Zahlen stimmen – doch dann betreten Sie das Labyrinth der deutschen Genehmigungsverfahren. Hier endet die rein kaufmännische Betrachtung und beginnt die hohe Kunst der behördlichen Navigation. In meinen über 14 Jahren bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung, in denen ich unzählige ausländische Investoren durch genau diese Prozesse begleitet habe, wurde mir eines immer wieder klar: Das Wissen um die erforderlichen Genehmigungen ist nicht nur Formsache, sondern ein kritischer Erfolgsfaktor. Eine unentdeckte Genehmigungspflicht kann den gesamten Deal zum Scheitern bringen oder zu kostspieligen Nachverhandlungen führen. Dieser Artikel wirft einen detaillierten Blick auf die wesentlichen Genehmigungsverfahren bei Fusion oder Spaltung von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in Deutschland. Wir gehen über die bloße Auflistung hinaus und betrachten die Fallstricke, die zeitlichen Realitäten und die strategischen Implikationen, die jeder Investor kennen sollte.
Das Kartellrecht: Die erste Hürde
Der wohl bekannteste, aber dennoch oft unterschätzte Aspekt ist die kartellrechtliche Prüfung. Das Bundeskartellamt (BKartA) und gegebenenfalls die Europäische Kommission müssen einer Fusion zustimmen, wenn bestimmte Umsatzschwellenwerte überschritten werden. Für ausländische Investoren ist hier besonders tückisch, dass der weltweite Gesamtumsatz aller beteiligten Unternehmen berücksichtigt wird. Ein kleines deutsches Zielunternehmen kann somit sehr wohl eine Anmeldepflicht auslösen, wenn der ausländische Investor global betrachtet ein Riese ist. Die Prüfung dauert in der Regel einen Monat (Phase I), kann sich bei Bedenken aber um mehrere Monate verlängern (Phase II). In dieser Phase liegt das Projekt auf Eis. Ich erinnere mich an einen Fall eines US-amerikanischen Private-Equity-Fonds, der eine deutsche Nischen-IT-Firma übernehmen wollte. Der Umsatz in Deutschland schien gering, doch der globale Konsolidierungsumsatz des Fonds führte zur Anmeldepflicht. Das Überraschende: Das BKartA hatte Bedenken wegen einer möglichen Quersubventionierung und forderte umfangreiche Zugeständnisse. Ohne frühzeitige kartellrechtliche Due Diligence wäre der Deal fast gescheitert.
Die Praxis zeigt, dass eine frühzeitige, informelle Anfrage beim BKartA – sogenannte „Pre-Notification“-Gespräche – Gold wert sein können. Hier lässt sich das Verfahrensrisiko abschätzen. Bei der Aufspaltung ist das Kartellrecht zwar seltener tangiert, kann aber relevant werden, wenn durch die Spaltung neue marktbeherrschende Strukturen entstehen. Ein oft übersehener Punkt: Auch wenn formell keine Anmeldepflicht besteht, kann eine freiwillige Anmeldung sinnvoll sein, um späteren Beanstandungen und der Gefahr von Nachverhandlungen vorzubeugen. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Eine unterlassene Anmeldung kann zu hohen Bußgeldern und sogar zur Unwirksamkeit des Fusionsvertrags führen.
Die Außenwirtschaftsprüfung: Nationale Sicherheit im Blick
Seit der Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist dieser Punkt für ausländische Investoren, insbesondere aus bestimmten Drittstaaten, von zentraler Bedeutung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kann Fusionen untersagen, wenn durch die Transaktion die öffentliche Ordnung oder Sicherheit Deutschlands gefährdet wird. Der Fokus liegt auf sensiblen Sektoren wie kritischer Infrastruktur (Energie, Wasser, IT), Verteidigungstechnologie, Cloud-Computing oder KI. Das Verfahren ist hybrid: Für bestimmte Schlüsselindustrien besteht eine direkte Anmeldepflicht, in anderen Fällen kann eine freiwillige Anzeige Klarheit schaffen. Die Prüfungsfrist beträgt bis zu vier Monate, in Ausnahmefällen länger.
Aus meiner Erfahrung ist dies der Bereich, der die größte politische und emotionale Dynamik entwickelt. Ein chinesischer Investor, der einen deutschen Spezialmaschinenbauer für die Halbleiterfertigung übernehmen wollte, musste ein mehrstufiges Prüfverfahren durchlaufen. Die Herausforderung bestand nicht nur im formalen Ablauf, sondern auch in der Kommunikation mit dem BMWK, um die tatsächlichen Sicherheitsbedenken von allgemeinen politischen Vorbehalten zu trennen. Wir mussten detaillierte Sicherheitsvorkehrungen und Zugangsbeschränkungen für bestimmte Technologien im Vertragswerk verankern. Mein persönlicher Rat: Nehmen Sie diese Prüfung niemals auf die leichte Schulter. Holen Sie sich frühzeitig juristischen Rat, der auf Außenwirtschaftsrecht spezialisiert ist, und bereiten Sie eine umfassende Dokumentation der geplanten Sicherheitsmaßnahmen vor. Ein „Nein“ des BMWWK ist meist endgültig.
Notarielle Beurkundung und Handelsregister
Das Herzstück jeder Fusion oder Spaltung in Deutschland ist der notarielle Akt. Der Fusions- oder Spaltungsvertrag muss zwingend von einem deutschen Notar beurkundet werden. Dieser prüft die Rechtmäßigkeit des Vorhabens und die Einhaltung der strengen Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Für ausländische Investoren ist dieser Schritt oft ungewohnt, da der Notar eine aktiv gestaltende und kontrollierende Rolle einnimmt. Er stellt sicher, dass die Gläubiger- und Aktionärsinteressen gewahrt bleiben. Im Anschluss an die Beurkundung muss die Umwandlung in das Handelsregister eingetragen werden. Erst mit dieser Eintragung ist sie wirksam.
Die Krux liegt im Timing und in der Abstimmung mit den anderen Genehmigungsverfahren. Oft wird der notarielle Vertrag unter aufschiebenden Bedingungen geschlossen, z.B. unter der Bedingung der kartell- oder außenwirtschaftsrechtlichen Freigabe. Hier ist präzise Drafting-Kenntnis gefragt, um keine unerfüllbaren Bedingungen zu schaffen. Ein Fehler, den ich oft sehe, ist die Unterschätzung der Handelsregisterbearbeitungszeiten. Je nach Auslastung des zuständigen Amtsgerichts kann die Eintragung Wochen bis Monate dauern. Eine enge Abstimmung mit dem Notar und ein proaktives Nachhaken sind unerlässlich. In einem Fall einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (SE) mussten wir die notarielle Beurkundung so timen, dass sie mit den ausländischen Verfahren und der deutschen Registereintragung harmonierte – ein logistischer Kraftakt.
Arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung
Eine Fusion oder Spaltung hat fast immer erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft. Der Betriebsübergang nach § 613a BGB findet statt, was bedeutet, dass alle Arbeitsverhältnisse automatisch auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen. Das ist zunächst einmal gut für die Planungssicherheit. Die große Herausforderung liegt jedoch in der Informations- und Konsultationspflicht gegenüber dem Betriebsrat. Bei Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss ein Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet und angehört werden. In größeren Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern kann sogar ein Wirtschaftsausschuss einbezogen werden.
Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu erheblichen Verzögerungen führen, da der Betriebsrat Unterlassungs- und Beseitigungsklagen einreichen kann. In der Praxis rate ich meinen Mandanten immer zu einem transparenten und frühzeitigen Dialog – auch wenn dies zunächst unbequem erscheint. Ein erfahrener Betriebsrat kann sogar ein wertvoller Partner bei der Umsetzung der Veränderungen sein. Bei einer Aufspaltung, bei der Arbeitsplätze zwischen den neuen Gesellschaften aufgeteilt werden, kommt es zudem auf eine saubere und nachvollziehbare Zuordnung an, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die persönliche Erfahrung lehrt: Ein schlecht gemanagter Betriebsratsprozess vergiftet das Betriebsklima für Jahre.
Steuerliche Genehmigungs- und Folgeaspekte
Steuerlich gesehen sind Fusionen und Spaltungen unter den Voraussetzungen des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) grundsätzlich neutral möglich (sog. Buchwertfortführung). Dies setzt jedoch einen antragsgebundenen Freistellungsbescheid vom zuständigen Finanzamt voraus. Dieser Antrag muss sorgfältig vorbereitet werden, da die Finanzbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Steuerneutralität vorliegen, insbesondere ob keine wesentlichen steuerlichen Motive im Vordergrund stehen („Steuergestaltungsmissbrauch“). Die Beantragung dieses Bescheids ist ein strategischer Schritt, der in den Gesamtzeitplan integriert werden muss.
Für ausländische Investoren kommt eine weitere Dimension hinzu: das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und die Behandlung auf Ebene des Heimatlands. Ein in Deutschland steuerneutraler Vorgang kann im Heimatland des Investors sehr wohl steuerpflichtige Ereignisse auslösen. Hier ist eine abgestimmte Beratung in beiden Rechtskreisen unabdingbar. Ein Klassiker ist die verdeckte Einlage von inländischen Betriebsstätten im Zuge einer Umstrukturierung, die unerwartete steuerliche Konsequenzen haben kann. Meine Einsicht nach vielen Jahren: Holen Sie den steuerlichen Freistellungsbescheid so früh wie möglich ein, auch wenn dies Kosten verursacht. Die Planungssicherheit, die er bietet, ist unbezahlbar und verhindert böse Überraschungen Jahre später bei einer Betriebsprüfung.
Kapitalmarkt- und branchenspezifische Zulassungen
Ist das beteiligte Unternehmen kapitalmarktorientiert, kommen die Regularien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und gegebenenfalls die Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ins Spiel. Pflichtangebote können ausgelöst werden. Dies ist ein eigenes, komplexes Feld. Darüber hinaus existieren branchenspezifische Genehmigungen, die oft vergessen werden. Übernimmt man ein Unternehmen in der Pharmabranche, sind die Zulassungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragbar? Bei Banken oder Versicherungen ist die Zustimmung der BaFin essentiell. Im Energiesektor spielt die Bundesnetzagentur eine Rolle.
Ein praktisches Beispiel aus meiner Tätigkeit: Ein Investor wollte eine Kette von Pflegeheimen übernehmen. Neben der üblichen Due Diligence mussten wir sicherstellen, dass die Betriebserlaubnisse der einzelnen Heime nach Landesrecht auf den neuen Träger übertragen werden konnten. Dies war ein langwieriger Einzelprozess mit verschiedenen Landesbehörden, der den Gesamtzeitrahmen der Transaktion maßgeblich bestimmte. Die Lehre: Die Due Diligence muss diese spezifischen regulatorischen Assets identifizieren und einen konkreten Übertragungsplan entwickeln. Ein pauschaler Vertragstext reicht hier nicht aus.
Fazit: Planung, Expertise und realistische Zeitrahmen
Wie Sie sehen, ist die Frage nach den erforderlichen Genehmigungsverfahren keine einfache Checkliste, sondern das Navigieren durch ein mehrdimensionales Spannungsfeld aus Wirtschaftsrecht, öffentlichem Interesse, Arbeitnehmerrechten und steuerlichen Erwägungen. Für Investoren mit ausländischer Beteiligung potenzieren sich die Komplexitäten durch die Außenwirtschaftsprüfung und internationale Aspekte. Der entscheidende Erfolgsfaktor ist eine frühzeitige und integrale Planung, die alle diese Stränge von Beginn an zusammen denkt. Versäumnisse in einem Bereich können den gesamten Deal gefährden.
Meine Empfehlung aus über 14 Jahren Praxis: Bauen Sie Ihr Beraterteam interdisziplinär auf – Steuerberater mit Umwandlungsexpertise, einen auf Kartellrecht spezialisierten Anwalt, einen Notar mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Transaktionen und gegebenenfalls einen Außenwirtschaftsrechtler. Rechnen Sie mit realistischen Zeitrahmen; sechs Monate bis zu einem Jahr für eine komplexe Fusion mit ausländischer Beteiligung sind keine Seltenheit. Und schließlich: Sehen Sie die Genehmigungsverfahren nicht nur als lästige Hürde, sondern als Chance, die Transaktion rechtlich wasserfest und nachhaltig zu gestalten. Die regulatorische Landschaft, insbesondere im Bereich der Investitionskontrolle, wird sich weiter dynamisch entwickeln. Agilität und profundes Prozesswissen bleiben daher der sicherste Begleiter für internationale Investitionen in Deutschland.
Einschätzung der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung
Bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung begleiten wir seit vielen Jahren internationale Investoren bei Unternehmensumstrukturierungen in Deutschland. Unser zentraler Insight ist: Die rein fachliche Korrektheit reicht nicht aus. Erfolg entscheidet sich in der prozessualen Meisterschaft und der Antizipation von behördlichen Denkweisen. Wir haben gelernt, dass ein engmaschiges Projektmanagement mit klaren Verantwortlichkeiten für jede Genehmigungsschiene unverzichtbar ist. Oft agieren wir als Dirigent zwischen den verschiedenen Rechtsberatern und der Behörde, sorgen für den konsistenten Informationsfluss und verhindern so, dass sich Widersprüche einschleichen. Ein besonderer Fokus liegt für uns auf der steuerlichen Gestaltung im Vorfeld der Transaktion. Durch eine kluge Vorstrukturierung, etwa die Wahl der richtigen Beteiligungsgesellschaft oder die Gestaltung des Deal-Timings, lassen sich Genehmigungsverfahren oft vereinfachen oder beschleunigen. Unser Credo: Die beste Genehmigung ist die, deren Notwendigkeit man durch vorausschauende Planung elegant umgeht – und wo das nicht geht, ist man durch eine professionelle Vorbereitung einen entscheidenden Schritt voraus. Die Zusammenarbeit mit Behörden auf Augenhöhe, basierend auf vollständigen und nachvollziehbaren Unterlagen, ist dabei unser tägliches Handwerkszeug.