Steuerliche Regelungen für den Kohlenstoffmarkt in China? Ein Überblick für Investoren

Meine Damen und Herren, geschätzte Investoren, die Sie sich für den chinesischen Markt interessieren – herzlich willkommen. Mein Name ist Liu, und ich blicke auf über 12 Jahre bei der Jiaxi Steuer- & Finanzberatung zurück, wo ich ausländische Unternehmen in allen steuerlichen und regulatorischen Belangen begleitet habe. In den letzten Jahren taucht in meinen Gesprächen mit Vorständen und Finanzchefs internationaler Konzerne eine Frage immer häufiger auf, die viele zunächst überrascht: "Gibt es eigentlich spezielle steuerliche Regelungen für den Kohlenstoffmarkt in China?" Diese Frage ist keineswegs trivial. Während der Emissionshandel (China National ETS) seit 2021 operativ ist und die ersten Compliance-Zyklen abgeschlossen sind, bleibt das steuerliche Umfeld dafür erstaunlich unklar. Für Sie als Investor ist das eine kritische Grauzone. Die Art und Weise, wie Zertifikatskäufe, -verkäufe oder sogar Strafzahlungen bilanziell und steuerlich behandelt werden, hat direkte Auswirkungen auf Ihre Bewertung von betroffenen Unternehmen, auf Ihre Due-Diligence-Prozesse und letztlich auf Ihre Rendite. Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle, komplexe Lage und zeigt auf, worauf Sie achten müssen.

Die aktuelle Rechtslage: Ein Flickenteppich

Um es direkt zu sagen: Es gibt derzeit kein umfassendes, spezifisches nationales Steuergesetz für Kohlenstoffemissionszertifikate. Das ist der entscheidende Punkt, den man verstehen muss. Stattdessen bewegen wir uns in einem Geflecht aus allgemeinen steuerlichen Grundsätzen, vereinzelten behördlichen Hinweisen und viel Interpretationsspielraum. Die steuerliche Behandlung wird im Wesentlichen aus den bestehenden Rahmenbedingungen für "Vermögenswerte" oder "Rechte" abgeleitet. In meiner Praxis erlebe ich oft, dass Unternehmen – sowohl chinesische als auch ausländische Tochtergesellschaften – völlig unterschiedliche Buchungsmethoden anwenden. Ein Klient aus der Stahlbranche behandelte den ersten Kauf von Zertifikaten einfach als "Sonstige Betriebskosten", ein anderer, ein Energieversorger, aktivierte sie als "immaterielle Vermögenswerte". Beide Ansätze sind unter den aktuellen Umständen vertretbar, führen aber zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz. Diese Unsicherheit ist eine erhebliche Herausforderung für die Planungssicherheit.

Die Steuerbehörden vor Ort beobachten diese Entwicklung sehr genau, haben aber noch keine einheitliche Linie vorgegeben. In Gesprächen mit Kollegen aus verschiedenen Provinzen höre ich unterschiedliche Tendenzen. In wirtschaftlich stärkeren, fortschrittlicheren Regionen wie Guangdong oder Shanghai tendieren die Behörden dazu, Transaktionen am Kohlenstoffmarkt als eine Art "Rechtehandel" zu sehen, der der Mehrwertsteuer (MwSt) unterliegen könnte. In anderen Provinzen wird das Thema noch stiefmütterlich behandelt. Diese Uneinheitlichkeit birgt erhebliche Risiken. Stellen Sie sich vor, Ihre Beteiligungsgesellschaft in Jiangsu behandelt eine Transaktion steuerlich in einer Weise, die in Zhejiang bei einer späteren Betriebsprüfung beanstandet wird – das kann zu Nachzahlungen, Zinsen und sogar Strafen führen. Für Sie als Investor bedeutet das, dass die tatsächliche Steuerlast eines Portfoliounternehmens von seinem Standort abhängen kann, ein Faktor, der in bisherigen Bewertungsmodellen oft unberücksichtigt bleibt.

Mehrwertsteuer: Die größte Unbekannte

Die Frage der Mehrwertsteuer (derzeit in China meist 13% für Unternehmen) ist die brennendste in der täglichen Beratungspraxis. Werden der Kauf und Verkauf von Emissionszertifikaten als "Verkauf von Waren" oder als "Vermietung oder Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten" angesehen und somit mwst.-pflichtig? Oder fallen sie unter steuerbefreite Dienstleistungen oder Rechte? Offiziell fehlt eine klare Zuordnung. In der Praxis erhalte ich von Steuerberaterkollegen in Pilotregionen des alten ETS unterschiedliche Rückmeldungen: Einige lokale Büros akzeptieren, dass Unternehmen auf ihren Rechnungen für Zertifikatsverkäufe die MwSt. aussetzen, andere bestehen auf Ausweis. Ein konkretes Beispiel: Ein deutsches Chemieunternehmen mit Joint Venture in Shanghai verkaufte 2023 überschüssige Zertifikate. Auf Anraten ihres damaligen lokalen Beraters stellten sie eine Rechnung ohne MwSt. aus. Bei einer späteren Prüfung wurde dies moniert, mit der Begründung, es handele sich um einen "sonstigen steuerpflichtigen Umsatz". Die Nachforderung war beträchtlich. Das zeigt: Ohne offizielle Klarstellung ist jede Handhabung ein Risiko.

Für Sie als Investor ist dies von erheblicher Bedeutung für die Cashflow-Prognose. Wenn MwSt. anfällt, bedeutet ein Kauf von Zertifikaten für ein Unternehmen nicht nur die reine Kostenlast, sondern auch eine temporäre Bindung von Liquidität in Form von Vorsteuer, die erst später verrechnet werden kann. Bei Verkäufen erhöht sich der nominale Erlös, aber ein Teil muss abgeführt werden. In einer Branche mit schmalen Margen, wie der Zementherstellung, kann dies die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Emissionsreduktionen spürbar beeinflussen. Bei der Due Diligence muss daher zwingend geprüft werden, wie das Zielunternehmen diese Transaktionen bisher verbucht und ob es Rückstellungen für potenzielle Steuernachforderungen gebildet hat. Oft wird dies in den Bilanzanhangskommentaren nur unzureichend oder gar nicht offengelegt – eine rote Flagge.

Buchführung und Bilanzierung: Kreativität ist gefragt

Ähnlich wildwüchsig ist die Lage in der Rechnungslegung. Chinas Rechnungslegungsstandards (CAS) bieten keine explizite Anleitung. In der Praxis sehen wir daher eine Bandbreite von Ansätzen, die von der Behandlung als Vorrat (Inventory) über immaterielle Vermögenswerte bis hin zu einfachen Aufwendungen reichen. Die Wahl hat tiefgreifende Konsequenzen. Wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert, muss über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, was die periodischen Kosten glättet. Eine Behandlung als Vorrat ermöglicht die Bewertung zu Anschaffungs- oder Niedrigstwert, was in volatilen Marktphasen zu erheblichen Bewertungsaufwendungen oder -erträgen führen kann. Ich erinnere mich an einen Kunden aus der Aluminiumindustrie, der sich für die Aktivierung entschied. In seinem ersten Compliance-Jahr musste er dann jedoch unerwartet viele Zertifikate kurzfristig zukaufen, weil die Produktion hochging. Diese Zukäufe, teuer erkauft, wurden dann als "Aufwand" verbucht, was zu einer verzerrten und schwer verständlichen Kostenstruktur in seiner GuV führte. Für Analysten ist so ein Zahlenwerk ein Albtraum.

Für Ihre Investitionsentscheidung bedeutet das: Sie müssen hinter die Kulissen der Bilanzpolitik schauen. Zwei Unternehmen derselben Branche können bei identischer operativer Performance völlig unterschiedliche Gewinne ausweisen, nur aufgrund der gewählten Bilanzierungsmethode für dasselbe regulatorische Instrument. Eine standardisierte Bewertung ist aktuell kaum möglich. Ich rate Investoren dringend, in Gesprächen mit dem Management gezielt nach der gewählten Methode, den Gründen dafür und den potenziellen Auswirkungen bei einer möglichen zukünftigen Standardisierung zu fragen. Die Antwort darauf gibt oft Aufschluss über die finanzielle Sorgfalt und das Risikobewusstsein des Teams.

Unternehmenssteuer: Gewinne und Verluste aus dem Handel

Wie werden Gewinne aus dem Verkauf überschüssiger Zertifikate besteuert? Und sind die Kosten für den Zukauf von Zertifikaten vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig? Unter dem Dach der allgemeinen Unternehmenssteuer (CIT, typically 25%) werden Gewinne aus dem Handel mit Zertifikaten sehr wahrscheinlich als "sonstige steuerpflichtige Einnahmen" behandelt und unterliegen damit der vollen CIT. Das ist die relativ klarste Seite. Fraglich ist jedoch der Abzug der Aufwendungen. Grundsätzlich sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen stehen, abzugsfähig. Der Kauf von Zertifikaten zur Erfüllung der Compliance-Pflicht sollte also abziehbar sein. Aber was ist mit extrem hohen Strafzahlungen ("administrative penalties"), wenn ein Unternehmen sein Compliance-Soll verfehlt? Nach allgemeinem Steuerrecht sind Strafen und Bußgelder nicht abzugsfähig. Eine verfehlte Compliance kann somit zu einer doppelten finanziellen Belastung führen: der Strafe selbst und der Nicht-Abzugsfähigkeit bei der Steuer. Das ist ein Punkt, der in der Risikobewertung von Unternehmen in emissionsintensiven Sektoren stark gewichtet werden muss.

Internationale Aspekte: Grenzüberschreitende Transfers

Für internationale Investoren und Konzerne mit China-Operationen wird es besonders knifflig, wenn grenzüberschreitende Aspekte ins Spiel kommen. Denken Sie an einen multinationalen Konzern, der in China erworbene Zertifikate gegen Emissionsgutschriften in einem europäischen System verrechnen möchte (sofern dies zukünftig möglich wird). Handelt es sich hierbei um einen internationalen "Dienstleistungsexport" aus China? Könnten Exportsteuererstattungen greifen? Oder umgekehrt: Wenn eine ausländische Muttergesellschaft ihrer chinesischen Tochter Zertifikate "leiht" oder überlässt, fällt dann eine verdeckte Gewinnausschüttung oder eine zu verrechnende Lizenzgebühr an, die der chinesischen Quellensteuer unterliegt? Diese Fragen sind völlig offen. In meiner Arbeit mit europäischen Konzernzentralen, die interne "Carbon Pricing"-Mechanismen etablieren, stoßen wir hier regelmäßig an Grenzen. Die mangelnde steuerliche Klarheit behindert oft die optimale, globale Steuerung von Emissionsrisiken innerhalb des Konzerns. Hier ist höchste Vorsicht und eine enge Abstimmung mit Experten für Verrechnungspreise und internationale Steuern geboten.

Ausblick und regulatorische Entwicklung

Wohin entwickelt sich das Ganze? Meine persönliche Einschätzung, basierend auf den Gesprächen in unserem Netzwerk und der Beobachtung des regulatorischen Pulsschlags, ist, dass Klarheit kommen wird – aber nicht überstürzt. Die Behörden sammeln erst einmal praktische Erfahrungen mit dem operativen Handel. Ich erwarte, dass innerhalb der nächsten 2-3 Jahre zunächst verbindliche Rechnungslegungsvorschriften von den Finanzbehörden kommen werden, um die Vergleichbarkeit herzustellen. Danach wird das Steuertheme angegangen. Möglicherweise wird es eine eigene, niedrigere MwSt.-Kategorie oder sogar eine vorübergehende Steuerbefreiung für Zertifikatstransaktionen geben, um den Markt nicht im Keim zu ersticken. Eine weitere spannende Frage ist, ob es steuerliche Anreize für technologiegetriebene Emissionsreduktionen geben wird, die über den reinen Zertifikatehandel hinausgehen. Investoren sollten Unternehmen im Portfolio im Auge behalten, die nicht nur kaufen, sondern aktiv in grüne Technologien investieren – hier könnten sich in Zukunft steuerliche "Sweet Spots" auftun.

Steuerliche Regelungen für den Kohlenstoffmarkt in China?

Fazit für strategische Investoren

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die steuerlichen Regelungen für den chinesischen Kohlenstoffmarkt sind aktuell eine der größten Unbekannten in der Gleichung für die Bewertung von Unternehmen in betroffenen Sektoren. Das Fehlen spezifischer Vorschriften schafft ein Umfeld mit erheblichen Interpretationsrisiken, regionalen Unterschieden und potenziellen finanziellen Nachforderungen. Für Sie als Investor bedeutet das, dass die Due Diligence um eine kritische Komponente erweitert werden muss: die Analyse der aktuellen steuerlichen und bilanzierenden Behandlung von Kohlenstoffzertifikaten und die Bewertung der damit verbundenen Risiken. Sehen Sie dies nicht als Nischenthema, sondern als einen zentralen Faktor für die zukünftige Profitabilität und regulatorische Robustheit Ihrer Investments. Unternehmen, die sich heute schon professionell, konservativ und transparent mit diesem Thema auseinandersetzen, sind wahrscheinlich besser auf die kommende Regulierungswelle vorbereitet und stellen damit langfristig die risikoärmeren Anlagen dar. Die Reise des chinesischen ETS hat gerade erst begonnen, und die steuerliche Landkarte wird sich erst noch formen. Auf diesem Weg zu navigieren, erfordert Geduld, Expertise und ein wachsames Auge.

Einschätzung der Jiaxi Steuer- & Finanzberatung

Bei Jiaxi begleiten wir seit der Pilotphase zahlreiche internationale Kunden im Umgang mit dem chinesischen Kohlenstoffmarkt. Unsere klare Einschätzung ist: Warten Sie nicht auf die endgültigen Regelungen, sondern handeln Sie jetzt proaktiv. Der größte Fehler ist es, das Thema zu ignorieren oder als reine Betriebskostenfrage abzutun. Wir empfehlen einen dreistufigen Ansatz: Erstens, eine interne Bestandsaufnahme der aktuellen Buchungs- und Steuerpraxis für alle ETS-relevanten Vorgänge. Zweitens, den aktiven Dialog mit den lokalen Steuer- und Finanzbehörden suchen, um deren vorherrschende Auffassung zu erfragen und gegebenenfalls verbindliche Auskünfte ("advance tax rulings") anzustreben – auch wenn das momentan noch schwer ist, zeigt es Goodwill. Drittens, die Einrichtung interner Prozesse und Rückstellungen, um auf verschiedene regulatorische Szenarien vorbereitet zu sein. Unser Team kombiniert Steuerexpertise mit einem tiefen Verständnis der Umweltregulierung und hilft Ihnen, nicht nur Compliance, sondern auch steuerliche Optimierungspotenziale in diesem neuen Feld zu identifizieren. Denn eines ist sicher: Der Kohlenstoffpreis wird zu einem immer wichtigeren Kostenfaktor, und seine steuerliche Behandlung wird den Nettoeffekt entscheidend beeinflussen. Lassen Sie uns darüber sprechen.