# Steuerliche Behandlung von Schulgebühren internationaler Schulen in Shanghai ## Einleitung: Warum dieses Thema für Investoren relevant ist

Liebe Leserinnen und Leser, ich bin seit über 12 Jahren als Steuerberater bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatungsgesellschaft tätig und habe mich auf die Betreuung ausländischer Unternehmen in Shanghai spezialisiert. In meiner täglichen Arbeit begegne ich immer wieder der Frage: „Kann ich die Schulgebühren meiner Kinder von internationalen Schulen in Shanghai steuerlich absetzen?“ Dies ist kein nebensächliches Thema – es betrifft die persönliche Finanzplanung vieler Expats und die Personalpolitik internationaler Unternehmen.

Shanghai beheimatet über 30 internationale Schulen, die jährliche Schulgebühren zwischen 150.000 und 350.000 RMB verlangen. Für eine durchschnittliche Expat-Familie mit zwei Kindern können die jährlichen Bildungskosten leicht 500.000 RMB übersteigen. Die steuerliche Behandlung dieser Ausgaben ist daher von erheblicher finanzieller Bedeutung. Viele Investoren und Führungskräfte, die nach Shanghai ziehen, stehen vor der Herausforderung, die komplexen chinesischen Steuervorschriften zu verstehen, insbesondere wenn es um die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schulgebühren geht.

In diesem Artikel werde ich aus meiner langjährigen Berufserfahrung heraus die verschiedenen Aspekte der steuerlichen Behandlung von Schulgebühren internationaler Schulen in Shanghai beleuchten. Ich werde auf konkrete Fallbeispiele zurückgreifen und Ihnen praktische Einblicke geben, die über das reine Steuerrecht hinausgehen.

## Grundprinzipien der Abzugsfähigkeit von Bildungsausgaben

Das chinesische Steuersystem unterscheidet sich grundlegend von westlichen Steuersystemen, insbesondere wenn es um persönliche Bildungsausgaben geht. In China unterliegen natürliche Personen, die als Steuerinländer gelten, der Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen. Die Frage der Abzugsfähigkeit von Schulgebühren hängt entscheidend vom Status des Steuerpflichtigen ab.

Für chinesische Steuerinländer, also Personen, die sich mehr als 183 Tage im Jahr in China aufhalten, sind Schulgebühren für Kinder grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Dies stellt einen wichtigen Unterschied zu vielen westlichen Steuersystemen dar. In Deutschland beispielsweise können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Kinderbetreuungskosten und Schulgeld steuerlich geltend machen. In China gibt es eine solche Regelung für die allgemeine Bevölkerung nicht.

Allerdings eröffnet sich für ausländische Arbeitnehmer, die nach China entsandt werden, eine interessante Gestaltungsmöglichkeit. Wenn der Arbeitgeber die Schulgebühren für die Kinder seiner ausländischen Mitarbeiter übernimmt, können diese Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als steuerfreier Auslandszuschlag behandelt werden. Hier liegt der entscheidende Knackpunkt: Es geht nicht um den Eigenabzug der Schulgebühren durch den Arbeitnehmer, sondern um die steuerfreie Übernahme durch den Arbeitgeber.

Ich erinnere mich an einen Fall aus dem Jahr 2019, als ein deutscher Geschäftsführer eines Maschinenbauunternehmens zu mir kam. Er hatte seine Kinder auf die Deutsche Schule Shanghai geschickt und die Schulgebühren von rund 200.000 RMB pro Kind und Jahr aus eigener Tasche bezahlt. Er war völlig überrascht, als ich ihm erklärte, dass er diese Kosten nicht von der Steuer absetzen kann. Dieser Moment der Ernüchterung ist mir bis heute in lebhafter Erinnerung geblieben.

## Unterscheidung zwischen Arbeitgeberzahlung und Eigenzahlung

Die steuerliche Behandlung von Schulgebühren hängt maßgeblich davon ab, wer die Zahlung leistet. Handelt es sich um eine direkte Zahlung des Arbeitnehmers aus seinem versteuerten Einkommen, so sind die Schulgebühren nicht abzugsfähig. Der Arbeitnehmer hat bereits Einkommensteuer auf sein Gehalt gezahlt und kann die Schulgebühren nicht nachträglich als Sonderausgaben geltend machen.

Anders verhält es sich, wenn der Arbeitgeber die Schulgebühren direkt an die internationale Schule überweist oder dem Arbeitnehmer diese Kosten erstattet. In diesem Fall stellen die Schulgebühren einen geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers dar. Die entscheidende Frage ist nun, ob dieser geldwerte Vorteil steuerpflichtig ist oder von der Steuer befreit werden kann.

Nach den chinesischen Steuervorschriften können bestimmte, vom Arbeitgeber gezahlte Ausgaben für ausländische Arbeitnehmer als steuerfreie Zuschläge behandelt werden. Dazu gehören unter anderem Wohnkosten, Umzugskosten, Heimreisekosten und eben auch Schulgebühren für Kinder. Allerdings sind diese Steuerbefreiungen in den letzten Jahren zunehmend eingeschränkt worden.

Seit der Steuerreform 2019, die mit der Einführung des neuen Individual Income Tax Law einherging, müssen die Steuerbefreiungen für Auslandszuschläge neu beantragt und dokumentiert werden. Die sogenannten „Five Major Subsidies“ – zu denen auch die Schulgebühren gehören – sind nicht mehr automatisch steuerfrei, sondern müssen bei der Steuerbehörde registriert werden. Viele Unternehmen haben hier anfänglich Fehler gemacht, weil sie die neuen Regelungen nicht rechtzeitig umgesetzt haben.

In einem konkreten Fall, den ich betreut habe, hatte ein US-amerikanisches Technologieunternehmen seinen entsandten Mitarbeitern jahrelang die Schulgebühren steuerfrei erstattet. Nach der Steuerreform 2019 änderte sich die Praxis, und das Unternehmen musste für die Jahre 2019 und 2020 Nachzahlungen in Höhe von mehreren Hunderttausend RMB leisten. Ein teures Lehrgeld, wie man so schön sagt.

## Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber den Steuerbehörden

Ein wesentlicher Aspekt, der in der Praxis oft unterschätzt wird, sind die strengen Dokumentations- und Nachweispflichten. Die Steuerbehörden in Shanghai legen großen Wert auf die ordnungsgemäße Dokumentation von steuerfreien Arbeitgeberleistungen. Ohne die richtigen Unterlagen kann der steuerfreie Status der Schulgebührenzahlungen gefährdet sein.

Zu den erforderlichen Dokumenten gehören in der Regel: der Arbeitsvertrag oder die Entsendungsvereinbarung, die die Übernahme der Schulgebühren durch den Arbeitgeber vorsieht, die Rechnungen der internationalen Schule, der Nachweis der tatsächlichen Zahlung durch den Arbeitgeber sowie die Registrierung des Auslandszuschlags bei der zuständigen Steuerbehörde. Viele Unternehmen scheitern bereits an der rechtzeitigen Registrierung, die vor der ersten Zahlung erfolgen muss.

Ein häufiges Problem ist auch die korrekte Abgrenzung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Bestandteilen. Nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch anfallen, sind automatisch steuerfrei. Beispielsweise fallen Kosten für Schuluniformen, Schulausflüge oder Nachhilfeunterricht nicht unbedingt unter die steuerfreien Schulgebühren. Hier ist eine sorgfältige Trennung der Kostenarten erforderlich.

Aus meiner Beratungspraxis kann ich berichten, dass die Steuerbehörden in Shanghai in den letzten Jahren deutlich strenger geworden sind. Bei Betriebsprüfungen wird besonders auf die korrekte Behandlung von Auslandszuschlägen geachtet. Ich empfehle meinen Mandanten daher stets, eine detaillierte Aufstellung aller schulbezogenen Kosten zu führen und die steuerliche Behandlung jedes einzelnen Postens zu dokumentieren. Das mag bürokratisch klingen, aber es erspart später viel Ärger.

Ein wichtiger Tipp aus der Praxis: Bewahren Sie unbedingt die Originalrechnungen der internationalen Schulen auf. Die Steuerbehörden akzeptieren in der Regel keine Kopien oder Scans als Nachweis. Dies mag angesichts der Digitalisierung überraschen, aber die Praxis zeigt, dass Originalbelege nach wie vor die sicherste Lösung sind. Ich habe schon mehrere Fälle erlebt, in denen Unternehmen aufgrund fehlender Originalbelege Steuern nachzahlen mussten.

## Internationale Schulen und ihre Anerkennung durch die Steuerbehörden

Nicht jede internationale Schule in Shanghai wird von den chinesischen Steuerbehörden gleichermaßen anerkannt. Die steuerliche Behandlung der Schulgebühren kann auch davon abhängen, ob die Schule offiziell als Bildungseinrichtung für Kinder ausländischer Arbeitnehmer zugelassen ist. In Shanghai gibt es eine Reihe von internationalen Schulen mit unterschiedlichem rechtlichen Status.

Die etablierten internationalen Schulen wie die Deutsche Schule Shanghai, die Shanghai American School oder die British International School Shanghai sind in der Regel als „Schulen für Kinder ausländischer Arbeitnehmer“ registriert. Diese Schulen unterliegen besonderen Auflagen und dürfen nur Kinder von ausländischen Arbeitnehmern mit gültiger Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung aufnehmen. Die Gebühren dieser Schulen werden von den Steuerbehörden in der Regel als steuerfreie Auslandszuschläge anerkannt.

Problematischer wird es bei sogenannten „internationalen Abteilungen“ chinesischer Schulen oder bei Privatschulen, die internationale Curricula anbieten, aber nicht speziell für ausländische Kinder zugelassen sind. In diesen Fällen kann die steuerliche Anerkennung der Schulgebühren als Auslandszuschlag fraglich sein. Die Steuerbehörden prüfen hier genau, ob es sich tatsächlich um eine „internationale Schule“ im Sinne der Vorschriften handelt.

Es gab in den letzten Jahren verschiedene Fälle, in denen die Steuerbehörden die steuerfreie Behandlung von Schulgebühren für Schulen, die nicht offiziell als internationale Schulen registriert waren, verweigert haben. Ein Mandant von mir hatte seine Kinder auf eine Privatschule mit IB-Programm geschickt, die zwar internationalen Unterricht anbot, aber als chinesische Privatschule registriert war. Die Steuerbehörde erkannte die Schulgebühren nicht als steuerfreien Auslandszuschlag an, mit der Begründung, dass es sich nicht um eine „internationale Schule“ im steuerlichen Sinne handele.

Ich rate meinen Mandanten daher stets, vor der Entscheidung für eine Schule zu prüfen, ob diese Schule von den Steuerbehörden als internationale Schule anerkannt wird. Eine Liste der anerkannten internationalen Schulen ist bei der Shanghai Municipal Education Commission erhältlich. Die Investition in diese Recherche kann sich langfristig auszahlen.

## Steuerliche Behandlung bei unterschiedlichen Beschäftigungsmodellen

Die steuerliche Behandlung von Schulgebühren variiert auch je nach Beschäftigungsmodell des ausländischen Arbeitnehmers. In Shanghai sind verschiedene Modelle verbreitet: die direkte Entsendung mit chinesischem Arbeitsvertrag, die Entsendung über eine Personalverleihfirma (Employer of Record) oder die Beschäftigung über eine chinesische Tochtergesellschaft. Jedes dieser Modelle hat unterschiedliche steuerliche Implikationen für die Schulgebühren.

Bei der direkten Entsendung mit einem chinesischen Arbeitsvertrag ist der Arbeitgeber in der Regel berechtigt, die Schulgebühren als steuerfreien Auslandszuschlag zu behandeln, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitnehmer muss jedoch nachweisen, dass er tatsächlich von seinem ausländischen Arbeitgeber nach China entsandt wurde und nicht direkt vom chinesischen Unternehmen angestellt ist. Die Steuerbehörden prüfen hier genau die tatsächlichen Umstände des Beschäftigungsverhältnisses.

Komplizierter wird es beim Einsatz einer Personalverleihfirma (Employer of Record). In diesem Fall ist die Personalverleihfirma formal der Arbeitgeber, und der Arbeitnehmer wird an das eigentliche Unternehmen „ausgeliehen“. Die steuerliche Behandlung der Schulgebühren hängt hier von der konkreten Gestaltung des Vertragsverhältnisses ab. Viele Personalverleihfirmen sind mit der spezifischen steuerlichen Behandlung von Auslandszuschlägen nicht vertraut, was zu Problemen führen kann.

Ich hatte einen Fall, bei dem ein europäisches Unternehmen einen Mitarbeiter über eine internationale Personalverleihfirma in Shanghai beschäftigte. Die Personalverleihfirma zahlte die Schulgebühren aus, behandelte sie jedoch fälschlicherweise als steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Mitarbeiter musste auf die Schulgebühren Einkommensteuer zahlen, obwohl die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorgelegen hätten. Es dauerte Monate und mehrere Schriftwechsel mit der Steuerbehörde, um die fehlerhafte Behandlung zu korrigieren.

Bei der Beschäftigung über eine chinesische Tochtergesellschaft stellt sich die Frage, ob die Tochtergesellschaft als „chinesischer Arbeitgeber“ oder als „ausländischer Arbeitgeber“ gilt. In der Regel wird die chinesische Tochtergesellschaft als chinesischer Arbeitgeber behandelt, was die steuerfreie Behandlung der Schulgebühren erschweren kann. Hier ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung und Abstimmung mit der Steuerbehörde erforderlich.

Aus meiner Erfahrung rate ich Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter nach Shanghai entsenden, bereits vor der Entsendung die steuerliche Behandlung der Schulgebühren mit einem spezialisierten Steuerberater zu klären. Die nachträgliche Korrektur von steuerlichen Fehlbehandlungen ist oft mühsam und mit zusätzlichen Kosten verbunden.

## Aktuelle Entwicklungen und zukünftige Trends

Die steuerliche Behandlung von Schulgebühren internationaler Schulen in Shanghai unterliegt einem ständigen Wandel. In den letzten Jahren hat die chinesische Steuerverwaltung die Vorschriften für Auslandszuschläge mehrfach angepasst. Ein Trend ist deutlich erkennbar: Die Steuerbefreiungen werden zunehmend eingeschränkt und die Anforderungen an die Dokumentation verschärft.

Seit 2022 ist die Registrierung von Auslandszuschlägen nur noch für maximal fünf Jahre möglich. Danach müssen die Zuschläge als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden. Diese Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf langjährig in Shanghai tätige Expats. Viele meiner Mandanten, die bereits seit acht oder zehn Jahren in Shanghai leben, sind von dieser Regelung betroffen und müssen nun Steuern auf die Schulgebühren ihrer Kinder zahlen.

Ein weiterer Trend ist die zunehmende Digitalisierung der Steuerverwaltung. Seit 2023 ist die elektronische Steuererklärung für Einkommensteuer verpflichtend. Auch die Belege für Auslandszuschläge müssen teilweise elektronisch eingereicht werden. Dies hat Vor- und Nachteile: Einerseits werden die Prozesse effizienter, andererseits müssen Unternehmen und Arbeitnehmer sich mit den neuen Systemen vertraut machen, was anfänglich zu Verzögerungen und Fehlern führen kann.

Ich beobachte auch eine zunehmende Harmonisierung der Steuervorschriften zwischen den verschiedenen chinesischen Städten. Während Shanghai in der Vergangenheit oft eine Vorreiterrolle bei der Interpretation von Steuervorschriften einnahm, gleichen sich die Praktiken in Beijing, Guangzhou und Shenzhen zunehmend an. Dies erleichtert die Planung für Unternehmen, die in mehreren chinesischen Städten tätig sind.

Für die Zukunft erwarte ich, dass die steuerliche Behandlung von Schulgebühren weiterhin ein wichtiges Thema bleiben wird, aber mit einer Tendenz zur Verschärfung. Unternehmen, die ausländische Fachkräfte nach Shanghai holen möchten, sollten die steuerlichen Rahmenbedingungen für Schulgebühren daher frühzeitig in ihre Personalplanung einbeziehen. Die Zeiten, in denen Schulgebühren quasi automatisch steuerfrei waren, sind endgültig vorbei.

Abschließend möchte ich betonen, dass die steuerliche Behandlung von Schulgebühren internationaler Schulen in Shanghai ein komplexes und dynamisches Feld ist, das eine kontinuierliche Beobachtung und Anpassung erfordert. Als Steuerberater empfehle ich meinen Mandanten, jährlich eine Überprüfung der steuerlichen Behandlung aller Auslandszuschläge durchzuführen, um böse Überraschungen bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.

## Schlussfolgerung

Die steuerliche Behandlung von Schulgebühren internationaler Schulen in Shanghai ist ein vielschichtiges Thema, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Wie wir gesehen haben, kommt es entscheidend darauf an, wer die Zahlung leistet, ob die Schule offiziell anerkannt ist und welches Beschäftigungsmodell vorliegt. Die Grundregel lautet: Direkte Zahlungen des Arbeitnehmers sind nicht abzugsfähig, während Arbeitgeberzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein können.

Steuerliche Behandlung von Schulgebühren internationaler Schulen in Shanghai?

Die zunehmende Verschärfung der Vorschriften und die strengeren Dokumentationsanforderungen machen eine professionelle Beratung unerlässlich. Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter nach Shanghai entsenden, sollten die steuerliche Behandlung der Schulgebühren bereits im Vorfeld klären und in die Entsendungsvereinbarung aufnehmen. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass die Steuerbefreiung von Schulgebühren nicht selbstverständlich ist und von verschiedenen Faktoren abhängt.

Für die Zukunft ist mit weiteren Einschränkungen der Steuerbefreiungen zu rechnen. Die chinesische Steuerpolitik zielt zunehmend auf eine Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern ab, was langfristig zu einer Abschaffung oder weiteren Einschränkung der speziellen Auslandszuschläge führen könnte. Unternehmen sollten dies bei ihrer langfristigen Personalplanung berücksichtigen und gegebenenfalls alternative Vergütungsmodelle entwickeln.

Trotz der Komplexität des Themas möchte ich betonen, dass Shanghai nach wie vor ein attraktiver Standort für internationale Fachkräfte ist. Die internationale Schullandschaft ist hervorragend, und mit der richtigen steuerlichen Planung lassen sich die Schulgebühren unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften steueroptimal gestalten. Mein Rat an alle betroffenen Investoren und Führungskräfte: Nehmen Sie sich die Zeit, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, und scheuen Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Investition in eine gute steuerliche Beratung zahlt sich in der Regel mehrfach aus.

## Einsichten von Jiaxi Steuer- und Finanzberatung

Bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatungsgesellschaft haben wir in den vergangenen 14 Jahren zahlreiche ausländische Unternehmen und deren Mitarbeiter bei der steuerlichen Behandlung von Schulgebühren internationaler Schulen in Shanghai begleitet. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Probleme vermeidbar gewesen wären, wenn die Beteiligten frühzeitig die richtigen Weichen gestellt hätten. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht die enge Abstimmung zwischen der Personalabteilung, der Finanzabteilung und dem Steuerberater. Oft scheitert die steueroptimale Gestaltung an der mangelnden Kommunikation zwischen diesen Abteilungen. Wir empfehlen unseren Mandanten daher, regelmäßige Schulungen zum Thema Auslandszuschläge durchzuführen und die Prozesse zur Dokumentation und Abrechnung zu standardisieren. Die Digitalisierung der Steuerverwaltung bietet hier auch Chancen: Mit den richtigen Tools lassen sich die erforderlichen Nachweise effizient verwalten und bei Bedarf schnell an die Steuerbehörden übermitteln. Wir stehen unseren Mandanten dabei mit unserer langjährigen Expertise zur Seite und helfen ihnen, die komplexen Anforderungen der chinesischen Steuergesetzgebung zu erfüllen. Wer frühzeitig plant und die richtigen Partner an seiner Seite hat, kann auch in diesem herausfordernden Umfeld steuerliche Vorteile nutzen.