Einleitung: Ein komplexes Spielfeld für internationale Investoren

Meine Damen und Herren, geschätzte Investoren und Leser, die sich für den chinesischen Markt interessieren. Mein Name ist Liu, und ich blicke auf über 12 Jahre Dienst für ausländische Unternehmen bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatungsgesellschaft zurück, begleitet von 14 Jahren Erfahrung in der Registrierungsabwicklung. In dieser Zeit habe ich unzählige Unternehmen dabei begleitet, sich in China zu etablieren und zu wachsen. Ein Thema, das dabei immer wieder für intensive Diskussionen und nicht selten für schlaflose Nächte bei Geschäftsführern sorgt, ist die Korruptionsbekämpfung. Viele fragen sich: Wie navigiert man sicher durch dieses Minenfeld, und vor allem: Wie funktioniert hier eigentlich die internationale Zusammenarbeit? China ist kein isoliertes Rechtssystem mehr; die Bekämpfung von Korruption bei ausländischen Unternehmen ist heute ein hochgradig vernetzter Prozess, an dem chinesische Behörden, ausländische Strafverfolgungsbehörden und internationale Organisationen beteiligt sind. Dieser Artikel taucht tief in die Mechanismen dieser Zusammenarbeit ein und beleuchtet, was das für Ihr Investment und Ihr tägliches Geschäft in China konkret bedeutet. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick hinter die Kulissen werfen.

Wie funktioniert die internationale Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung ausländischer Unternehmen in China?

Die Rolle internationaler Abkommen

Der Grundstein für die Zusammenarbeit wird auf höchster Ebene gelegt. China ist Mitglied der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) und der OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger. Das ist kein bloßes Papier, sondern hat direkte Auswirkungen. Nehmen wir die OECD-Konvention: Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe zu stellen. In der Praxis bedeutet das, dass ein deutsches Unternehmen, das in China tätig ist, nicht nur nach deutschem Recht (z.B. Gesetz gegen internationale Bestechung) belangt werden kann, sondern auch die chinesischen Behörden ermitteln können – und die Informationen werden ausgetauscht. Ich erinnere mich an einen Fall vor einigen Jahren, wo ein europäischer Maschinenbauer unter Verdacht stand, einen Auftrag durch Schmiergeld an einen Staatsbetrieb erhalten zu haben. Die Ermittlungen begannen fast zeitgleich in Europa und in China, basierend auf den Mechanismen dieser Abkommen. Die Zusammenarbeit läuft oft über die Zentralstelle für Auslands- und Rechtshilfe in Strafsachen. Für Unternehmen heißt das: Ein Verstoß wird heute kaum noch lokal begrenzt bleiben; er hat globales Ermittlungspotenzial. Die Rechtsharmonisierung schreitet voran, auch wenn die Auslegung manchmal Unterschiede aufweist.

Aus meiner Verwaltungspraxis ist die größte Herausforderung hier, das interne Compliance-System so aufzusetzen, dass es sowohl den internationalen Standards (wie dem US Foreign Corrupt Practices Act, FCPA) als auch dem spezifischen chinesischen Anti-Unfair Competition Law und dem Strafrecht genügt. Ein reines "Kopieren und Einfügen" der Konzernrichtlinie aus dem Heimatland funktioniert oft nicht. Man muss die lokalen Gegebenheiten, etwa die Definition eines "ausländischen Amtsträgers" (die in China sehr weit gefasst sein kann), genau verstehen. Meine Einsicht ist: Ein robustes, kultursensibles und regelmäßig geschultes Compliance-Programm ist die beste Versicherung gegen diese Art von risikobehafteter internationaler Aufmerksamkeit.

Behördenkooperation: CCIC und ausländische Pendants

Auf operativer Ebene ist die National Supervisory Commission (NSC) bzw. deren Untersuchungsorgan, die Central Commission for Discipline Inspection (CCDI), eine zentrale Akteurin. Sie unterhält zunehmend regelmäßige Kommunikationskanäle mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden wie dem US-Justizministerium (DOJ) oder dem FBI, aber auch mit europäischen Ämtern. Bei Verdachtsfällen, die ausländische Unternehmen betreffen, findet ein Informationsaustausch statt. Das kann formell über Rechtshilfeersuchen geschehen oder informell auf Arbeitsebene. Ein Kollege berichtete mir von einem Fall, bei dem die US-Behörden Hinweise auf irreguläre Zahlungen eines US-Unternehmens in China hatten und diese Informationen an die zuständigen chinesischen Stellen weiterleiteten. Die chinesische Seite leitete daraufhin eigene Ermittlungen ein. Umgekehrt geschieht Ähnliches. Für Unternehmen ist diese direkte Behördenkooperation heikel, da sie oft erst davon erfahren, wenn es schon ernst wird.

Hier kommt ein praktischer Punkt aus meiner Erfahrung: Die Bedeutung eines sauberen "Third-Party Due Diligence". Viele Probleme entstehen nicht durch eigene Mitarbeiter, sondern durch lokale Vertriebspartner, Berater oder Joint-Venture-Partner. Ein deutscher Mittelständler, den ich beriet, wäre fast in eine Falle getappt, weil sein vorgeschlagener lokaler Partner enge, undurchsichtige Verbindungen zu einer lokalen Behördenfamilie hatte. Eine gründliche Hintergrundprüfung, die über eine einfache Bonitätsauskunft hinausgeht, hat das aufgedeckt. Die Due Diligence ist Ihr Frühwarnsystem. Ohne sie laufen Sie blind in eine Kooperation, die später sowohl die chinesischen als auch die ausländischen Behörden auf den Plan rufen kann.

Daten- und Beweisaustausch

Ein kritischer und oft unterschätzter Aspekt ist der Austausch von Beweismitteln. China hat seine Gesetze zum Datenschutz und zur Cybersicherheit (wie den Personal Information Protection Law, PIPL, und den Data Security Law, DSL) massiv verschärft. Gleichzeitig fordern ausländische Behörden bei Ermittlungen oft Zugang zu Daten, die in China gespeichert sind. Hier entsteht ein Spannungsfeld. Die chinesischen Behörden werden Daten in der Regel nicht einfach so herausgeben. Ein offizieller Weg muss über das Rechtshilfeabkommen beschritten werden, was langwierig sein kann. In der Praxis beobachten wir, dass Unternehmen oft in die Zwickmühle geraten: Sie sollen Daten an eine ausländische Behörde liefern, verstoßen damit aber potenziell gegen chinesische Datenschutzgesetze.

Mein Rat aus der täglichen Arbeit: Unternehmen müssen eine klare Data Governance haben. Wo werden Geschäfts- und Compliance-Daten (z.B. von Whistleblower-Hotlines) gespeichert? Wer hat Zugriff? Wie reagiert man auf eine behördliche Anfrage? Es ist unerlässlich, sich frühzeitig mit Experten beider Rechtskreise abzustimmen, um keine unüberlegten Schritte zu tun. Ein Fehler kann hier nicht nur das Ermittlungsverfahren beschleunigen, sondern auch separate Sanktionen wegen Datenschutzverletzungen nach sich ziehen – ein klassischer Fall von "vom Regen in die Traufe".

Interne Ermittlungen unter internationaler Beobachtung

Wenn ein Verdacht intern aufkommt, ist eine interne Untersuchung oft der erste Schritt. Doch Vorsicht: Eine intern durchgeführte Investigation in China unterliegt besonderen Regeln. Die Befragung von Mitarbeitern, die Durchsicht von E-Mails – all das muss unter Beachtung des chinesischen Arbeits- und Datenschutzrechts erfolgen. Gleichzeitig erwarten ausländische Konzernzentralen und gegebenenfalls schon informell eingebundene ausländische Behörden, dass die Untersuchung nach internationalen Standards (oft anglo-amerikanisch geprägt) abläuft. Das kann zu Konflikten führen. Ich habe einen Fall begleitet, bei dem ein internes Investigationsteam aus den USA ohne Vorankündigung in China auftauchte und sofort Mitarbeiter befragen wollte. Das hätte beinahe zu einer massiven Störung des Betriebsklimas und rechtlichen Problemen geführt.

Die Lösung liegt in einer sorgfältigen Planung und Lokalisierung. Jede interne Untersuchung in China muss "mit chinesischen Charakteristiken" durchgeführt werden. Das bedeutet: Einbeziehung der lokalen Rechtsabteilung und oft auch externer lokaler Berater von Anfang an, strikte Einhaltung der Verfahrensvorschriften und transparente Kommunikation mit den betroffenen Mitarbeitern im gesetzlich erlaubten Rahmen. Nur so bleibt die Untersuchung rechtssicher und die gewonnenen Erkenntnisse später vor chinesischen und internationalen Behörden verwertbar.

Whistleblowing: Ein globales System lokal verankern

Viele internationale Unternehmen betreiben globale Whistleblowing-Hotlines, über die Verstöße gemeldet werden können. Die Implementierung einer solchen Hotline in China ist jedoch eine rechtliche Gratwanderung. Chinesische Gesetze schützen die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer, und die Überwachung von persönlicher Kommunikation ist stark reglementiert. Eine anonyme Hotline, wie sie international üblich ist, kann in China auf Akzeptanzprobleme stoßen und unter Umständen nicht den gewünschten rechtlichen Schutz bieten. Dennoch fordern internationale Compliance-Standards und auch Abkommen wie die OECD-Konvention effektive Meldewege.

Aus meiner Sicht ist der Schlüssel eine angepasste, mehrgleisige Strategie. Neben einer optional anonymen internationalen Hotline sollte es immer einen klar benannten, vertrauenswürdigen lokalen Ansprechpartner (oft in der Personal- oder Rechtsabteilung) geben. Die Schulung muss vermitteln, dass das Melden von Fehlverhalten geschützt ist – und gleichzeitig die kulturellen Hemmschwellen adressieren. Ein gelungenes System nutzt die Vorteile der internationalen Vernetzung (zentrale Auswertung von Mustern), ist aber in der konkreten Ausgestaltung tief in der lokalen Rechts- und Unternehmenskultur verwurzelt. Sonst ist es nur ein teures Papiertiger.

Strafverfolgung und Sanktionen: Doppelte Exposure

Das vielleicht abschreckendste Element der internationalen Zusammenarbeit ist das Risiko der "doppelten Bestrafung" – das sogenannte "double jeopardy" im weiteren Sinne. Ein und derselbe Korruptionsfall kann zu parallelen oder aufeinanderfolgenden Strafverfahren in China und im Heimatland des Unternehmens führen. Die Sanktionen addieren sich: in China hohe Geldstrafen, Konfiszierung von Vermögen, Handelsbeschränkungen und sogar Freiheitsstrafen für verantwortliche Manager; im Ausland zusätzlich massive Geldstrafen (oft in dreistelliger Millionenhöhe bei US-Behörden), Compliance-Auflagen und reputative Schäden. Die Behörden koordinieren sich hierbei zunehmend bei der Strafzumessung, aber ein "Rabatt" für Strafe in einem Land ist nicht garantiert.

Für uns Berater ist das der Punkt, an dem wir Investoren und Geschäftsführern die Ernsthaftigkeit des Themas klarmachen. Die Kosten der Nichteinhaltung sind existenzbedrohend geworden. Die Investition in Prävention – sei es durch Training, Due Diligence oder interne Audits – ist im Vergleich zu diesen Risiken eine der renditestärksten Versicherungen, die ein Unternehmen abschließen kann. Ein gesunder Respekt vor diesem Mechanismus der gemeinsamen Strafverfolgung ist der Beginn jeder weisen China-Strategie.

Fazit: Vernetztes Denken als neuer Standard

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die internationale Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung in China kein abstrakter Begriff mehr ist, sondern ein dichtes, operatives Netzwerk aus Abkommen, Behördenkommunikation, Beweisaustausch und abgestimmter Strafverfolgung. Für ausländische Unternehmen bedeutet dies, dass Compliance nicht länger eine rein interne oder nationale Angelegenheit ist. Sie agieren auf einer Bühne, die von mehreren Regisseuren gleichzeitig beleuchtet wird. Die in diesem Artikel beschriebenen Aspekte – von internationalen Verträgen bis zum Whistleblowing – sind miteinander verwoben und verstärken sich gegenseitig.

Meine persönliche, vorausschauende Einsicht nach über einem Jahrzehnt in diesem Feld ist: Die Zukunft gehört Unternehmen, die diese Vernetzung nicht als Bedrohung, sondern als Chance begreifen. Chance, ihre Geschäftspraktiken sauberer, transparenter und damit nachhaltiger aufzustellen. Diejenigen, die in integrierte, lokal intelligente Compliance-Systeme investieren, werden langfristig nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil in Form von Reputation und Stabilität erlangen. Der chinesische Markt belohnt zunehmend Integrität. Die internationale Zusammenarbeit stellt sicher, dass dies kein leeres Versprechen bleibt.

Einsichten der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung

Bei der Jiaxi Steuer- und Finanzberatung begleiten wir seit vielen Jahren internationale Unternehmen bei der Navigation im chinesischen Rechts- und Compliance-Umfeld. Unsere Erfahrung zeigt: Das Verständnis für die Mechanismen der internationalen Zusammenarbeit in der Korruptionsbekämpfung ist heute eine Kernkompetenz für jede China-Strategie. Viele Unternehmen unterschätzen die Geschwindigkeit und Tiefe des Informationsaustauschs zwischen den Behörden. Ein häufiger Fehler ist es, Compliance als rein juristische "Checkliste" zu betrachten, anstatt sie als integralen Bestandteil der operativen Geschäftsprozesse in China zu verankern. Wir raten unseren Klienten stets zu einem proaktiven Ansatz: Neben der formalen Rechtskonformität geht es darum, eine Unternehmenskultur zu schaffen, die transparentes Handeln belohnt und Risikobereiche wie Intermediärmanagement, Geschenkevergabe und Reisekosten kontinuierlich überwacht. Die Zusammenarbeit mit lokalen Experten, die sowohl die chinesische Praxis als auch die Erwartungen internationaler Behörden kennen, ist dabei unerlässlich. Letztlich dient eine robuste Compliance-Struktur nicht nur der Risikominimierung, sondern ist ein starkes Signal an alle Stakeholder – vom chinesischen Joint-Venture-Partner bis zur ausländischen Konzernzentrale – für Seriosität und langfristige Marktverantwortung.